Ihr Rezept die von der Gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden sind in der Regel 1 Monat gültig. Beispiel: Ausstellungsraum ist der 30.3, somit ist das Rezept gültig bis 30.4. Gültigkeit bei Hilfsmittel sind 28 Tage. Privatrezepte sind 3 Monate gültig, außer der Arzt vermerkt ein Gültigkeitsdatum z.B.: über ein Jahr.
Weitere Ausnahmen:
Isotretinoin-Rezept: Ausstellungstag + 6 Tage
Betäubungsmittel – BTM-Rezept: Ausstellungstag + 7 Tage
T-Rezept: Ausstellungstag + 6 Tage